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Kletterwandregeln / Benutzerordnung

für die Kletterwand in der Sporthalle am Utzweg, Unterhaching
  Download des Formulars "Zustimmung zu den Kletterwandregeln"
(Voraussetzung zum Klettern und zur Teilnahme an Kletterkursen, nur einmal auszufüllen)


1. Grundvoraussetzungen
Jeder Kletterer klettert auf eigene Verantwortung unter Einhaltung dieser Regeln.Eltern haften für ihre Kinder. Anfänger dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines fachkundigen Kletterpartners oder des Aufsichtpersonals benutzen.Kinder bis 13 Jahren dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und nur in Begleitung Erwachsener klettern.Kinder ab 14 Jahren dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten selbständig klettern.Die Gemeinde Unterhaching als Betreiber der Kletteranlage sowie deren Erfüllungsgehilfen haften für keinerlei Schäden, soweit weder der Gemeinde noch deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Die Gemeinde Unterhaching, der TSV Unterhaching sowie dessen Aufsichtspersonal können für evtl. Fehler oder mangelndes Wissen der Benutzer nicht haftbar gemacht werden. 

2. Ausrüstung
Es darf nur Kletterausrüstung verwendet werden, die den Normen wie UIAA-, EN - oder/und CE Norm entspricht.Gesichert werden soll mit Tube oder Abseilachter oder ähnlich seilschonenden Methoden, nicht jedoch mit Halbmastwurf. Das Klettern nur mit Brustgurt ist verboten. 

3. Einbindeknoten
Jeder Kletterer hat sich direkt in den Klettergurt einzubinden. Das Einbinden mittels Karabiner als Verbindungsstück ist untersagt. Empfohlen wird der gesteckte Achterknoten. Akzeptiert wird auch der gesteckte Sackstich sowie der doppelte Bulin (Palstek). Das Klettern mit dem einfachen Bulin (Palstek) ist untersagt. Ungeübte Kletterer müssen ihren Einbindeknoten und ihre Sicherungsgurte vor dem Klettern vom Aufsichtspersonal kontrollieren lassen. 

4. Umlenkungen, Vorstieg, Nachstieg (Toprope), Routenwahl und Sicherung
Wird vom höchsten Punkt, der sog. Umlenkung, abgelassen oder im Nachstieg gesichert, so müssen beide Umlenkkarabiner eingehängt werden. Wird nicht bis zur Umlenkung geklettert, sind mindestens zwei weitere Zwischensicherungen im Seil zu belassen.Beim Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen eingehängt werden. Beim Nachstieg müssen so viele Zwischensicherungen eingehängt sein, dass ein Pendeln bis zum Boden nicht möglich ist. Beim Klettern an Touren mit Überhang darf nur an dem Teil des Seiles nachgeklettert werden, das durch die Zwischensicherungen läuft. Seilfreies Klettern oberhalb der ersten Kante ist verboten.Jede Kletterroute darf zur gleichen Zeit nur von einem Kletterer benutzt werden. In jedem Fall liegt es in der Verantwortung des Kletterers, zu jeder Zeit eine einwandfreie Sicherungskette sicherzustellen, und das Sicherungsgerät richtig zu bedienen. 

5. Klettergriffe
Sollte sich ein Griff drehen oder Andeutungen von Bruchstellen aufweisen, so wird der Kletterer gebeten dies unverzüglich dem Aufsichtspersonal mitzuteilen.Jedes Entfernen von Griffen, Karabinern und Sicherungshaken ist verboten 

6. Rauschmittelverbot
Klettern in alkoholisiertem Zustand oder nach Einnahme anderer Rauschmittel ist verboten. Bei Verstößen kann das Aufsichtspersonal ein Kletterverbot aussprechen. 

7. Anweisungen
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. 

8. Kletterverbot
Bei Verstößen gegen einen oder mehrerer oben genannter Punkte, kann das Aufsichtspersonal ein Kletterverbot aussprechen.











 
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