Bei der letzten Mitgliederversammlung hat der DJB (Deutsche Judobund) die neue Kyu-Prüfungsordnung (d.h. die Vorgaben für die Gürtelprüfungen von Weißgelb bis Braun) für 2015 beschlossen. An Umfang und Art der Ausbildung hat sich dabei nichts geändert. Das heißt, alle Judoka lernen exakt den gleichen Inhalt wie bisher. Allerdings wird nicht mehr das komplette Ausbildungsprogramm geprüft, sondern nur ein Teil der gelernten Techniken. Welcher Teil der Ausbildung geprüft wird, liegt im Ermessen des Prüfers. Die Idee hinter der Reduzierung der Prüfungsinhalte ist es, die Prüfungdauer einer Kyuprüfung zu verkürzen.

Die Altersgrenzen für Gürtelprüfungen werden in Zukunft flexibler gehandhabt. Damit will man erreichen, dass die wenigen sehr talentierten und fleißigen Judoka Kyugrade in kürzerer Zeit ablegen können. Dies betrifft jedoch nicht den durchschnittlichen Judoka. Im Regelfall wird also weiterhin eine Vorbereitungszeit von 6 Monaten für eine Gürtelprüfung angesetzt. Diese Änderung muss noch vom BJV (Bayerischen Judoverband) übernommen werden und gilt erst ab Mitte 2015.

Ab 2016 wird mit jeder Prüfungsmarke eine Urkunde sowie ein Heftchen mit dem Ausbildungsprogramm des nächsten Gürtels mitgeliefert. Damit werden auch die Kosten der Prüfungsmarken etwas steigen.

Auszug aus der Prüfungsordnung:

Kyu-Grad empfohlenes Alter Mindestalter (Ausnahmefälle)
8 (weiß-gelb) vollendetes 7. Lebensjahr  
7 (gelb) im 8. Lebensjahr*  
6 (gelb-orange) im 9. Lebensjahr*  
5 (orange) im 10. Lebensjahr* im 9. Lebensjahr*
4 (orange-grün) im 11. Lebensjahr*  
3 (grün) im 12. Lebensjahr* vollendetes 11. Lebensjahr
2 (blau) im 13. Lebensjahr*  
1 (braun) im 14. Lebensjahr* vollendetes 12. Lebensjahr

 

* Die Prüfung kann in dem Jahrgang abgelegt werden, in dem das entsprechende Alter erreicht wird.

Es können maximal 3 Prüfungen pro Jahr abgelegt werden. Für Judoka, die älter als 14 Jahre sind, beträgt die empfohlene Vorbereitungszeit bis zum 3. Kyu-Grad 3 Monate (dabei können maximal vier Prüfungen pro Jahr abgelegt werden).

Zu Dan-Prüfungen werden Judoka zugelassen, die im Besitz des 1.Kyu sind, das 15. Lebensjahr vollendet haben und Wettkampferfolge vorzuweisen haben. Erforderlich sind mindestens 12 Punkte, die in der Wettkampferfolgskarte nachzuweisen sind (für jeden gewonnenen Kampf bei offiziellen Turnieren und Meisterschaften des DJB und der Landesverbände gibt es einen Punkt). Judoka ohne Wettkampferfolge werden erst nach dem vollendeten 16. Lebensjahr zur Dan-Prüfung zugelassen.

Ziele der Judo-Grundausbildung (bis zum orangen Gürtel):

  1. Der Judoka soll einen motivierenden Einstieg ins Judo erfahren.
  2. Der Judoka soll Verantwortung übernehmen und Vertrauen erfahren im Umgang mit einem Partner und innerhalb einer Übungsgruppe.
  3. Der Judoka soll die Judo-Etikette kennenlernen.
  4. Der Judoka soll die koordinativen und motorischen Grundlagen erwerben und verbessern
  5. Der Judoka soll sicher und angstfrei fallen lernen.
  6. Der Judoka soll kontrolliert werfen können.
  7. Der Judoka soll grundlegende Judotechniken im Stand und Boden erfahren, erlernen und anwenden (mit dem Körper begreifen).
  8. Der Judoka soll Freude an der fairen kämpferischen Auseinandersetzung entwickeln (insbesondere am Boden).

Ziele des Judo-Grundlagentrainings (bis zum braunen Gürtel):

  1. Der Judoka soll eine überdauernde Motivation zum Judo durch neue Leistungsanreize und Herausforderungen entwickeln (Wettkampf, Kata)
  2. Der Judoka soll sich vertiefend mit grundlegenden Judotechniken beschäftigen.
  3. Der Judoka soll sein Technikrepertoire im Stand und Boden erweitern.
  4. Der Judoka soll weitere Technikprinzipien im Stand und am Boden kennenlernen.
  5. Der Judoka soll lernen, komplexe Situationen im Stand und Boden mit geeigneten Techniken zu lösen. ( z.B. Kombinationen, Finte, Konter, komplexe Übergangs-/Bodensituationen)
  6. Der Judoka soll die Judo-Werte kennen. (Eine Kontrolle kann erfolgen, indem z.B. Randori gegen niedriger Graduierte ausgeführt wird)
  7. Der Judoka soll vertiefende sportartspezifische Kenntnisse erwerben.