Liebe Mitglieder, liebe Interessenten,

wir hoffen Sie hatten einen guten Start in das neue Jahr! Wir freuen uns, Sie wieder in unserem Sportbetrieb begrüßen zu dürfen.

Zur Zeit gelten folgende Regelungen: 

  • Sportausübung ohne Gruppenbegrenzung sowohl Indoor als auch Outdoor für alle Sportarten 
  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (u. a. auch bei der Nutzung von Umkleiden). Die grundsätzliche Maskenpflicht gilt unter freien Himmel für Veranstaltungen, für die 2G plus gilt 
  • •Zu Indoor-Sportstätten gilt der Zugang nach der 2G plus-Regel. Kinder bis zum 6. Geburtstag. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte und geimpfte Personen, die eine zusätzlich eine weitere Impfdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben und nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung, stehen Getesteten gleich. Kinder unter 14 Jahren sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler (diese ausschließlich zur eigenen Ausübung der sportlichen Aktivitäten) haben ebenfalls Zutritt. 
  • Zu Outdoor-Sportstätten unter freien Himmel gilt zur eigenen sportlichen Betätigung der Zugang nach der 2G-Regel. Ein zusätzlicher Testnachweis ist nicht erforderlich. Kinder unter 14 Jahren sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler (diese aber ausschließlich zur eigenen Ausübung der sportlichen Aktivitäten) haben ebenfalls Zutritt. Auch dieser Personenkreis ist von der Testnachweispflicht befreit. 

Für die konkrete Umsetzung in den einzelnen Sportangeboten wenden Sie sich bitte an die Abteilungen oder an die Geschäftsstelle.

Wir wünschen viel Spaß beim Sport!

Ihr Team von der Geschäftsstelle